TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Metall, Elektro,
EDV/Büro/Mailing/Versand, Verpackung
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen: Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnissen oder Zertifikaten
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Kombinierte Durchführung (WfbM-intern und externer Betrieb / Inklusionsfirma)
Anzahl der ausgelagerten Plätze (in externen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Inklusionsfirmen) im Berufsbildungsbereich: momentan keine
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 4 / zeitlich befristet: - )
Praktika in externen Betrieben
In unserer Werkstatt werden
ICF-basierte Instrumente
(z. B. zur Bestimmung des Förderbedarfs / zur Hilfeplanung) eingesetzt.
Die Bensheimer Werkstätten bieten Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung sowie Abhängigkeitserkrankten ein geschütztes Arbeitsumfeld mit unterschiedlichen Tätigkeiten.
Unsere Mitarbeiter/Klienten erleben hier eine Tagesstruktur und ein (wieder-) hinführen zur "normalen" täglichen Arbeitssituation. Gleichzeitig werden Defizite an Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen aufgearbeitet.
Auch das Arbeiten unserer Mitarbeiter auf "Außenarbeitsplätzen" und "Betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen" direkt bei Betrieben ist möglich.
Ziel ist die Stabilisierung und somit Rehabilitation unserer Mitarbeiter. Eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird angestrebt. Sie kann unter staatlicher Förderung in Stufen vom Praktikum über eine befristete bis hin zu einer festen Anstellung geschehen.
Gegenüber den Kostenträgern wie Arbeitsamt, Landeswohlfahrtsverband
usw. hat die Werkstatt entsprechend des § 225
SGB IX den rechtlichen Status einer "anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen" (WfbM). Sie ist damit auch als gemeinnützig anerkannt.
Für unsere gewerblichen Kunden bieten wir qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu festen Terminen.
Die Beratung unserer Kunden und eine konstruktive Zusammenarbeit sind für uns selbstverständlich. So können gemeinsam spezifische Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden.
Die Bensheimer Werkstätten sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Unsere Rechnungen enthalten daher nur 7% Mehrwertsteuer und gemäß § 223
SGB IX können bis zu 50% des Rechnungsbetrages mit der Ausgleichsabgabe verrechnet werden. Für unsere Kunden ein großer Vorteil.
Öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 224
SGB IX sogar angewiesen, Aufträge, die von Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, bevorzugt diesen Werkstätten anzubieten.