geistig behinderte Menschen
körperbehinderte Menschen
psychisch erkrankte Menschen
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Metall, Holz, Kunststoff, Garten-/Landschaftspflege/Gärtnerei
Im Bundesland Bayern erhalten die Absolventen der Berufsbildungsbereiche (
BBB) seit dem April 2016 landeseinheitliche Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme am
BBB und den dort erworbenen Qualifikationen.
Ein FÖRDER- und BETREUUNGSBEREICH für schwer- und mehrfach behinderte Menschen, die die Mindestvoraussetzungen für eine Aufnahme in den Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich der WfbM nicht oder noch nicht erfüllen, ist vorhanden.
FÖRDER- und BETREUUNGSANGEBOTE:
Tagesförderstätte (5 Gruppen), Pflegerische Hilfen
Manche Menschen mit Behinderung sind nicht oder noch nicht in der Lage, den Arbeitsbedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt standzuhalten.
Aus diesem Grund wurden entsprechende Einrichtungen geschaffen mit der Aufgabe, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit der Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
Leistung im Einklang mit Verantwortung
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen - Träger "Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung - Stadt und Landkreis Hof e.V." - und seit 50 Jahren eine vielseitige Produktions- und Betreuungsstätte für jetzt über 520 Beschäftigte.
Mit der Aufnahme in unsere Einrichtung beginnt ein kurzes Eingangsverfahren. Dies dient der Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist.
Danach erhält dieser Beschäftigte im Berufsbildungsbereich eine zweijährige berufliche Förderung. Hier wird er auf den anschließenden Arbeitsbereich vorbereitet und findet dort einen Dauerarbeitsplatz, der seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht.
Eine gute Einarbeitung
bzw. eine ständige Weiterentwicklung ist notwendig, denn in Zeiten des technologischen Wandels und des größer werdenden Wettbewerbs steigen die Anforderungen an unsere Produktion und somit auch an die fachliche und berufliche Qualifikation der beschäftigten Menschen mit Behinderung.
Die Zusammenarbeit mit uns hat viele Vorteile
1. Wir verfügen über zeitgemäß ausgerüstete Arbeitsplätze. Moderne Maschinen garantieren eine qualitativ hochwertige Ausführung Ihrer Aufträge.
2. Wir helfen Ihnen Investition einzusparen, da wir für Sie auf unseren Maschinen produzieren. Bei einer langfristigen Zusammenarbeit sind wir auch bereit, zusätzlich technische Anschaffungen vorzunehmen.
3. Wir übernehmen Ihre Auftragsspitzen. Unsere Flexibilität kann Engpässe in Ihrem Unternehmen ausgleichen und Sie erreichen dadurch eine größere Kapazität.
4. Wir reagieren auch auf geringere Losgrößen. Flexible Arbeitsgruppen führen kleinere Mengen in kurzer Zeit sowie Großaufträge termingerecht und zuverlässig aus.
5. Die An- und Ablieferung kann durch unseren Fuhrpark erfolgen. Eine termingerechte Lieferung ist für uns selbstverständlich.
6. Wir entwickeln uns auch in Zukunft immer weiter. Mit Kompetenz und Erfahrung setzen wir uns für die Verwirklichung Ihrer Wünsche ein
z.B. für die Lieferung kompletter Systeme.
7. Wir haben einen niedrigen Gemeinkostensatz, der es uns ermöglicht, Ihre Aufträge preiswert auszuführen.
8. Wir sind zertifiziert nach
DIN EN
ISO 9001
Bei der Abwicklung von Aufträgen verbürgen sich die Hochfränkischen Werkstätten Hof für Qualität der Arbeitsleistung und für Zuverlässigkeit und Flexibilität bei der Durchführung. Die jahrelange Treue und das Vertrauen von über 80 Firmen aus Hof und dem Landkreis sind hierfür der beste Beweis! Lassen Sie uns gemeinsam neue Wege der Zusammenarbeit finden!
Mit uns können Sie rechnen!
Vielen Arbeitgebern ist es nicht möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl (§ 160
SGB IX) schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Zur Förderung der Zusammenarbeit mit uns als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung gewährt der Gesetzgeber unseren Auftraggebern einen besonderen Vorteil:
Auszug aus §223
SGB IX:
Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.sozialgesetzbuch-sgb.de