Ausgleichsabgabe reduzieren
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.

Unternehmen können Geld sparen,

wenn sie Aufträge

  • an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Oder an Blinden-Werkstätten

vergeben.

Unternehmen müssen dann weniger Ausgleichs-Abgabe zahlen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Ausgleichs-Abgabe

In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung.

Dann müssen die Firmen Geld an das Integrations-Amt bezahlen.

Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.

Die Aufgabe vom Integrations-Amt ist:

Menschen mit Schwer-Behinderung im Arbeits-Leben zu unterstützen.

Das Geld von der Ausgleichs-Abgabe hilft:

  • Menschen mit Schwer-Behinderung
  • Und ihren Arbeit-Gebern.

Das meiste Geld wird für gute Arbeits-Plätze

für Menschen mit Schwer-Behinderung verwendet.

Zum Beispiel:

Eine Firma möchte einen Menschen mit Seh-Behinderung einstellen.

Der Mensch braucht für seine Arbeit einen teuren Bild-Schirm.

Die Firma kann das Geld für den Bild-Schirm

von der Ausgleichs-Abgabe bekommen.

Das Geld kommt vom Integrations-Amt.

Wie das genau geht, steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Schwer-Behinderten-Ausgleichs-Abgabe-Verordnung.

Firmen können auch Geld sparen,

wenn Sie Arbeits-Aufträge an WfbM vergeben.

Die Ausgleichs-Abgabe fällt dann geringer aus.

Tipp für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

Unternehmen können durch Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Blindenwerkstätten ihre Ausgleichsabgabe reduzieren.

Wenn Aufträge an anerkannte WfbM oder Blindenwerkstätten im Sinne des Blindenwaren-Vertriebsgesetzes vergeben wurden, können 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung der Werkstatt von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgezogen werden (Paragrafen 223 und 226 SGB IX). Einkaufen können Firmen nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen, die von einer WfbM ausgeführt werden.

Im Internetportal IW-Elan erhalten Sie ausführlichere Informationen. Dort können Sie sich auch die Software IW-Elan herunterladen. Die Software hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe.

Weiterführende Informationen zur Ausgleichsgabe erhalten Sie auch im REHADAT-Portal Ausgleichsabgabe.