Moritzberg-Werkstätten
Zertifiziert nach
DIN EN
ISO 9001:2015
ANZAHL DER BEHINDERTEN BESCHÄFTIGTEN:
ca. 360
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Metall, Holz, Elektro, Textil/Leder, Verpackung, Hauswirtschaft, Garten-/ Landschaftspflege/Gärtnerei
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Qualifizierungsmaßnahmen / Schulungen in Verbindung mit der Rahmenkonzeption des Bezirks Mittelfranken hier:
Einzel-Außenarbeitsplätze zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf Dauer
Im Bundesland Bayern erhalten die Absolventen der Berufsbildungsbereiche (
BBB) seit dem April 2016 landeseinheitliche Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme am
BBB und den dort erworbenen Qualifikationen.
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Kombinierte Durchführung (WfbM-intern und externer Betrieb / Inklusionsfirma)
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze
Praktika in externen Betrieben
Die Moritzberg-Werkstätten sind eine Einrichtung der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. Sie wurden 1975 in Betrieb genommen und erhielten 1985 ihre Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz. Nach Anfängen in angemieteten Räumen erfolgte 1985 der Einzug in die heutigen Moritzberg-Werkstätten mit
ca. 360 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
Als Werkstätten für Behinderte, nach § 225
SGB IX anerkannt durch die Bundesanstalt für Arbeit, sind die Moritzberg-Werkstätten eine Einrichtung zur beruflichen und sozialen Eingliederung und Rehabilitation von Menschen mit verschiedensten Behinderungsformen in das Arbeitsleben. Gleichzeitig und gleichwertig fördern sie die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsqualität ihrer Mitarbeiter.
Die Werkstatt ist somit nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch ein Ort, an dem soziale Kontakte geknüpft werden, Begegnungen stattfinden, Freundschaften geschlossen, sowie Anregungen für die Gestaltung des persönlichen Lebens gegeben und zielgerichtete Bildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Werkstatt steht nach § 219
Abs. 2
SGB IX allen Behinderten unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen.
Zur Vertretung der Interessen der Mitarbeiter/innen, die sich aus ihrer sozialen und beruflichen Rehabilitation in den Moritzberg-Werkstätten ergeben, besteht eine Mitarbeitervertretung.
Der Werkstattrat arbeitet mit der Vorstandschaft, dem Elternbeirat, dem Betriebsrat und der Werkstattleitung zum Wohle der von ihm vertretenen behinderten Arbeitnehmer/innen zusammen.
Der Elternbeirat berät und unterstützt die Mitarbeitervertretung und die Werkstattleitung bei ihrer Arbeit im Interesse und zum Wohle der Mitarbeiter/innen in den Moritzberg-Werkstätten.