Eichsfelder Werkstätten
gGmbHANZAHL DER BEHINDERTEN BESCHÄFTIGTEN: 360
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Metall, Holz,
EDV/Büro/Mailing/Versand, Verpackung, Hauswirtschaft, Garten-/ Landschaftspflege/Gärtnerei
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen, bieten wir momentan nicht an.
Anzahl der ausgelagerten Plätze (in externen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Inklusionsfirmen) im Berufsbildungsbereich: 1
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 10 / zeitlich befristet: 5 )
Praktika in externen Betrieben
WEITERE ARBEITSMARKTNAHE DIENSTLEISTUNGEN UNSERES TRÄGERS:
1) BFD
2) Praktika für Teilnehmer
DIA-
AM3) Praktika für Teilnehmer Unterstützte Beschäftigung
Anzahl der Wohnplätze in eigener Trägerschaft: 150 stationäres Wohnen, 100 Pflegeheim, 50 ambulant betreutes Wohnen
Unsere Werkstatt beteiligt sich an der Entwicklung / Erprobung oder Validierung von
ICF-basierten Instrumenten / Tools
(z. B. Assessmentinstrumenten, Planungs- oder Dokumentationssystemen
etc.).
In unserer Werkstatt werden
ICF-basierte Instrumente
(z. B. zur Bestimmung des Förderbedarfs / zur Hilfeplanung) eingesetzt.
Arbeit als Methode - Teilhabe als Ziel
In unserer Werkstatt bieten wir Leistungen für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Durch angemessene Bildungs-, Tätigkeits- und Mitwirkungsangebote gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten ein. Wir unterstützen sie dadurch, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen kennzeichnen unsere Leistungen. Die Qualität unserer Leistungen sichern wir durch fachlich qualifiziertes Personal ab.
Der Weg in die Werkstatt
Wir nehmen diejenigen Menschen auf, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Um aufgenommen zu werden, ist ein 'Antrag für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben' bei der Agentur für Arbeit notwendig. Wollen Sie mehr wissen? Die Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes helfen Ihnen gerne weiter!
(Telefon: 03606/5906-528)
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Jeder neu aufgenommene Klient absolviert zunächst ein dreimonatiges Eingangsverfahren. Ziel ist es zu prüfen,
- ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist,
- welche Kompetenzen vorhanden sind,
- ob weitergehende Möglichkeiten bestehen.
In der Regel wird im Anschluss eine Leistung im Berufsbildungsbereich bewilligt. Zunächst werden Eignungen, Neigungen und Hilfebedarf des Beschäftigten ermittelt, dokumentiert und darauf aufbauend die beruflichen Bildungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Beschäftigten geplant. Es werden alle Möglichkeiten der Werkstatt ausgeschöpft, um ein individualisiertes und angemessenes Bildungsangebot zu unterbreiten. Ziel ist es, dem Beschäftigten nach zwei Jahren Berufsbildung eine angemessene Tätigkeit im Arbeitsbereich der Werkstatt zur Verfügung zu stellen. Es kann nach dem Berufsbildungsbereich auch eine Vermittlung auf den freien Arbeitsmarkt oder eine weiterführende Bildungsmaßnahme in Betracht kommen.
Arbeitsbereich
Im Arbeitsbereich haben wir viele Möglichkeiten, jedem Beschäftigten eine angemessene Tätigkeit anzubieten. Wir verfügen über folgende Bereiche:
- Schlosserei
- Tischlerei
- Gärtnerei und Landschaftspflege
- Fertigungsbereich mit vielfältigen Verpackungs- und Montagearbeiten
- Kreativbereich mit Tonartikeln, Kerzen und Floristik
- Gebäudereinigung
- Wäscherei
- Küchen und Kantine
Im Arbeitsbereich wird dem Beschäftigten ein Arbeitsentgelt gezahlt, dass sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt (Grundbetrag, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld). Die Beschäftigten im Arbeitsbereich stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis und erhalten einen Werkstattvertrag.
Förderbereich
Im Förderbereich werden diejenigen Menschen betreut und gefördert, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder erfüllen. In eigens dafür geschaffenen und speziell konzipierten Räumlichkeiten und unter intensiver Anleitung und Assistenz erhalten hier Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf Angebote zum Erlernen und Festigen von lebenspraktischen Fähigkeiten, zur sozialen Eingliederung, zur Sensibilisierung und Weiterentwicklung der Wahrnehmung sowie zum Erlernen und Anwenden von Kommunikationsmustern. Ziel ist es, nach einer Zeit der Betreuung im Förderbereich eine Ausbildung im Berufsbildungsbereich anzustreben.
Bildung, Begleitung und Beratung
Jeder bei uns arbeitende Beschäftigte kann zur Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit und zur Erhöhung seiner Lebensqualität an arbeitsbegleitenden
bzw. berufsbildenden Angeboten teilnehmen. Wir bieten eine breite Palette an: Chor, Tanz, Psychomotorik, Tischtennis, Kraftsport, Fußball, Kunsttherapie, Töpfern, Werkstattzeitung, Religionsunterricht, Verkehrserziehung, Kochen und andere. Das Angebot wird jährlich überarbeitet. Darüber hinaus feiern wir gemeinsam eine Reihe von kulturellen Höhepunkten und religiösen Festen wie
z.B. Ostern, Weihnachten, Fasching, Sportfest, Werkstattfest, Tanzveranstaltungen, Bergwallfahrt oder Ausflüge, Exkursionen und Projektwochen zur beruflichen Bildung.
Die Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes organisieren nicht nur diese Angebote, sondern unterstützen darüber hinaus die Beschäftigten bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen und fördern dadurch das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensweise. Außerdem ist der Begleitende Dienst bei der Antragstellung für Aufnahme von Klienten behilflich und berät bei Problemen und Konflikten.
Weitere Leistungen der Werkstatt
- Fahrdienst (Abholung von der Wohnung und Heimfahrt)
- Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenkasse und Altersvorsorge
- vollwertige Mittagsmahlzeit