BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnissen oder Zertifikaten
(Im Bundesland Rheinland-Pfalz erhalten die Absolventen der Berufsbildungsbereiche (
BBB) seit dem Dezember 2013 Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme am
BBB und den dort erworbenen Qualifikationen.)
Interne Qualifikation mit
IHK- oder anderem Kammerabschluss beim Träger der Werkstatt: Fachhelfer/in im Einzelhandel, Fachhelfer/-in in der Hauswirtschaft
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Kombinierte Durchführung (WfbM-intern und externer Betrieb / Inklusionsfirma)
Anzahl der ausgelagerten Plätze (in externen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Inklusionsfirmen) im Berufsbildungsbereich: aktuell 6 (grundsätzlich unbegrenzt)
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 5 / zeitlich befristet: 1 )
Praktika in externen Betrieben
Das Personal für die berufliche Bildung ist zugleich verantwortlich für das Integrationsmanagement und die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ab dem Tag der Aufnahme in der Werkstatt ist die Arbeit in Partnerbetrieben der allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.