Gut Sambach
gGmbHSozialtherapie & ökol. Landbau
Anzahl der behinderten Beschäftigten: 40
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Holz, Hauswirtschaft, Garten-/Landschaftspflege/Gärtnerei, Landwirtschaft, Tierhaltung Rinder/Schweine
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnissen oder Zertifikaten
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Ausschließlich innerhalb der WfbM
Anzahl der ausgelagerten Plätze (in externen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Inklusionsfirmen) im Berufsbildungsbereich: 1
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: - / zeitlich befristet: 1 )
Praktika in externen Betrieben
Seit 1991 werden auf dem biologisch-dynamisch bewirtschaftetem Hof "Gut Sambach" unter der Leitung von Herr
Dr. Feindt psychisch kranke und/oder seelisch behinderte Menschen in die täglichen Arbeiten integriert. Die Gut Sambach
gGmbH am Stadtrand von Mühlhausen/Thür. wurde 2001 gegründet und ist seit 2006 als Werkstatt für behinderte Menschen
gem. § 142
SGB IX anerkannt.
Das Gesamtkonzept sieht vor, gemeinsam mit dem Kooperationspartner "Lebensgemeinschaft Sambach e.V." in Form einer integrativen Einrichtung möglichst ganzheitliche Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Die Unterstützungsangebote sind dabei individuell so konzipiert, dass sie eine möglichst selbständige Lebensführung ermöglichen. Die aktive Teilnahme der Betroffenen am Leben in der Gemeinschaft und die Ausübung einer angemessenen und sinngebenden Tätigkeit in einer anerkannten WfbM im "grünen Bereich", sind wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Die Einrichtung versteht sich als Lebens- und Arbeitsgemeinschaft im Sinne eines Hofes mit therapeutischen Angeboten im gemeindenahen ländlichen Raum, die sich an den Grundsätzen der anthroposophischen Sozialtherapie orientiert.
Zielgruppe sind erwachsene Frauen und Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (§ 136
SGB IX).