Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig
e.V.Lindenwerkstätten
WfbMAnzahl der behinderten Beschäftigten: 400
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH (Zertifiziert nach AZAV):
Metall, Holz, Elektro, Recycling, Verpackung, Garten-/Landschaftspflege/Gärtnerei, Keramik, Landwirtschaft, Wäscherei
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Qualifizierungsmaßnahmen mit Hauszeugnissen oder Zertifikaten
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Innerhalb der
WfbMPädagogische / Sozialpädagogische Hilfen
Therapeutische Angebote
Ein FÖRDER- und BETREUUNGSBEREICH unter dem verlängerten Dach der Werkstätten für schwer- und mehrfach behinderte Menschen, die die Mindestvoraussetzungen für eine Aufnahme in den Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich der
WfbM nicht oder noch nicht erfüllen, ist vorhanden.
FÖRDER- und BETREUUNGSANGEBOTE:
Tagesförderstätte, Therapeutische Hilfen, Lebenspraktische Hilfen, Reiten, Schwimmen
Wohnmöglichkeiten bei unterschiedlichen Trägervereinen.
Die Lindenwerkstätten
WfbM des Diakonischen Werkes der Inneren Mission Leipzig
e.V. beschäftigen in Leipzig, Panitzsch und Schkeuditz mehr als 400 Menschen mit Handicaps.
Vielfältige Angebote und Möglichkeiten in den Bereichen Metall, Holz, Papier und Wäscherei mit Mangel, Landwirtschaft, Fleischerei, Landschaftspflege sowie in den Kreativbereichen gestalten und bereichern den Alltag der uns anvertrauten Beschäftigten.
Unsere Werkstätten bieten allen Beschäftigten ein breites Angebot an beruflicher Bildung.
Wir geben Hilfestellung durch qualifiziertes und engagiertes Personal. Innerhalb der Werkstätten wird im Team die Gesamtpersönlichkeit der behinderten Menschen gefördert.
Der begleitende Dienst ist für die Kontaktpflege zu den Eltern, Wohnheimen, Betreuern und Behörden zuständig. Er unterstützt und begleitet die Urlaubsplanung und Freizeitgestaltung mit den behinderten Mitarbeitern.
Aus den erarbeiteten Erträgen erhalten unsere behinderten MitarbeiterInnen ein Entgelt. Der Werkstattvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und der Werkstatt. Alle Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter unserer Werkstatt sind selbständig kranken- und rentenversichert.
Unser Mitarbeiterrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden in den Werkstätten.