Die Handwerkskammern (HWK) vertreten die Interessen des Handwerks. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) vertreten die Interessen der Unternehmen der deutschen Wirtschaft. Außer IHK und HWK gibt es in einigen Bundesländern auch eine Landwirtschaftskammer sowie verschiedene Kammern für freie Berufe.
Viele Aufgaben des Berufsbildungsgesetzes werden den zuständigen Kammern übertragen. Unter anderem werden die Kammern damit beauftragt, die Eignung der Unternehmen zur Berufsausbildung zu prüfen, die berufliche Ausbildung zu fördern und zu überwachen sowie die Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe durchzuführen. Darüber hinaus akquirieren die Kammern neue Ausbildungsstellen bei ihren Mitgliedsunternehmen oder unterstützen bei der Ausbildungsvermittlung.
Die Kammern führen ein Verzeichnis aller Berufsausbildungsverhältnisse. Jeder Ausbildungsvertrag muss von den Ausbildern und Ausbilderinnen unverzüglich an die zuständige Kammer geschickt werden, damit der Vertrag in das Verzeichnis eingetragen werden kann.
Die zuständigen Stellen für die Ausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern. Die zuständigen Stellen für die Ausbildung in Gewerbebetrieben, die nicht zum Handwerk zählen, sind die Industrie- und Handelskammern.