Ein erster Nationaler Aktionsplan (NAP 1.0) zur Umsetzung der UN-BRK wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Austausch mit Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Organisationen erarbeitet, zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren (2011 bis 2021). Der Nationale Aktionsplan beschreibt rund 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern aus allen Lebensbereichen zur Umsetzung der UN-BRK. Alle fünf Jahre legt das Bundeskabinett einen weiter entwickelten Aktionsplan vor – zuletzt im Juni 2016 den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0).
Aber auch die Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft sind aufgerufen, sich an der praktischen Umsetzung der UN-BRK zu beteiligen. So gibt es inzwischen zahlreiche weitere Akteurinnen und Akteure, die Aktionspläne erstellt haben (siehe unten).