In Phase I werden Leistungen für die individuelle betriebliche Qualifizierung von dem zuständigen Rehabilitationsträger (in der Regel Bundesagentur für Arbeit) gefördert. Die Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt und wird von einem Anbieter der Unterstützten Beschäftigung durchgeführt, der wiederum von dem zuständigen Rehabilitationsträger beauftragt wurde. Anbieter der Unterstützten Beschäftigung können Integrationsfachdienste sein, aber auch sonstige Dritte, beispielsweise Anbieter von Job-Coaching.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer an der Unterstützten Beschäftigung probiert in der ersten Phase Betriebe und Tätigkeiten aus. Gleichzeitig prüft der Anbieter, welche weiteren Fördermaßnahmen in Frage kommen könnten. Der Anbieter stellt dann beispielsweise einen Antrag auf Lohnkostenzuschuss, kümmert sich um technische Arbeitshilfen oder berufsbegleitende Weiterbildungen.
Haben der Anbieter und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen passenden Betrieb gefunden, geht die Unterstützung im Betrieb weiter. Der Anbieter sucht zum Beispiel nach einer Arbeitskollegin oder einem Arbeitskollegen, die oder der Pate für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer wird. Außerdem hilft der Anbieter dabei, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die neue Arbeit lernt und sorgt dafür, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bei allen betrieblichen Aktivitäten dabei ist. Der Anbieter der Unterstützen Beschäftigung spricht auch mit Vorgesetzten und vermittelt zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Teilnehmer/in.
Die erste Phase (Qualifizierung und Einarbeitung) der Unterstützten Beschäftigung dauert in der Regel bis zu 2 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre). Während dieser Zeit sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sozialversichert. Das Ziel nach der Phase I ist ein fester Arbeitsvertrag.