Häufig gestellte Fragen

Wir geben hier Antworten auf häufige Fragen.

Das Portal REHADAT-Werkstätten informiert über die Angebote aller anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Blindenwerkstätten in Deutschland. Dazu zählen neben allgemeinen Informationen rund um die WfbM auch die jeweiligen Adressen und Ansprechpersonen, Auftragsarbeiten und Produkte sowie bildungs- und arbeitsmarktnahe Angebote der WfbM.

Das Portal richtet sich an

  • Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen,
  • Fachleute, die sich über die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) informieren wollen,
  • und an Unternehmen und Behörden, die Aufträge an die Werkstätten vergeben möchten.

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Ihre Aufgabe ist die Umsetzung der Teilhabe am Arbeitsleben für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen. Ziel der Werkstatt ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder sogar ins Erwerbsleben eingegliedert werden können. Die Werkstatt-Beschäftigten werden dabei von qualifiziertem Personal und von begleitenden Diensten betreut und individuell gefördert.

Zu den Aufgaben der WfbM zählt es, Menschen mit Behinderungen

  • eine angemessene berufliche Bildung zu vermitteln,
  • möglichst vielfältige Berufsbildungs- und Arbeitsplätze anzubieten,
  • ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten,
  • ein angemessenes Arbeitsentgelt zu bezahlen,
  • bei der Entwicklung der Persönlichkeit zu fördern,
  • bei Eignung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die Aufgaben der WfbM werden im SGB 9 Paragraf 219 beschrieben.

In der Rubrik "Werkstätten nach Bundesländern" finden Sie alle WfbM mit Ihren Kontaktdaten.

Einen Überblick aller anerkannten WfbM finden Sie auch im Werkstätten-Verzeichnis, welches jährlich durch REHADAT erstellt und von der Bundesagentur für Arbeit als Online-Publikation veröffentlich wird.

Ihre Werkstattangaben können Sie über den Bereich Online-Aktualisierung jederzeit selbst ergänzen, ändern oder löschen.

Sie haben dazu von uns per E-Mail Zugangsdaten für die Online-Aktualsisierung Ihrer Werkstattdaten erhalten.

Nachdem Sie Ihre Änderungen vorgenommen haben, prüfen wir Ihre aktualisierten Datensätze und übertragen sie ins Internet. Dies kann einige Tage dauern.

Ihre Zugangsdaten mit Login-Informationen haben wir Ihnen per E-Mail übermittelt.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten zur Online-Aktualiserung von Werkstattangaben nicht mehr haben, dann schicken Sie eine kurze E-Mail-Nachricht an nacken@iwkoeln.de .

Wir schicken Ihnen dann gerne Ihre Zugangsdaten zum Login noch einmal zu.

Prinzipiell sind Werkstätten verpflichtet, allen behinderten Menschen - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - einen Arbeitsplatz anzubieten.

Dennoch gibt es verschiedene Voraussetzungen, welche für die Aufnahme in die WfbM erfüllt sein müssen. Einen Überblick finden Sie auf der Seite 'Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen'.

Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, sind grundsätzlich voll erwerbsgemindert.

Nach dem seit 2001 geltenden Recht wird zwischen teilweiser Erwerbsminderung und voller Erwerbsminderung unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch in der Lage ist, zwar mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein.

Voll erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 SGB VI).

Das Einkommen eines Werkstatt-Beschäftigten setzt sich aus einem Grundbetrag, einem Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld (AFöG) zusammen.

Laut Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Rentenversicherung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten betrug im Jahr 2022 das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt eines Werkstattbeschäftigten etwa 224 Euro.

Grundbetrag

Der Grundbetrag ist ein Mindestentgelt, das jeder Beschäftigte unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit erhält. Es ist in der Höhe dem Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich angeglichen und liegt 2023 bei 126 Euro (ab August 2024: 133 Euro) im Monat. 

Der Grundbetrag entspricht seit Januar 2023 dem im Berufsbildungsbereich bezahlten Ausbildungsgeld. Die Höhe des Ausbildungsgelds ist im SGB 3 Paragraf 125 geregelt.

Steigerungsbetrag

Neben dem leistungsunabhängigen Grundbetrag erhalten die Werkstatt-Beschäftigten einen leistungsabhängigen Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. 

Der Grund- und Steigerungsbetrag werden aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt bezahlt. Das Arbeitsergebnis ist die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt. Paragraf 12 der Werkstättenverordnung (WVO) legt fest, dass Werkstätten mindestens 70 Prozent des Arbeitsergebnisses in Form von Entgelten an die Beschäftigten auszahlen müssen.

Arbeitsförderungsgeld

Neben dem Grund- und Steigerungsbetrag erhalten Werkstattbeschäftigte ein Arbeitsförderungsgeld (AFöG). Dieses wird vom zuständigen Rehabilitationsträger zusätzlich zu den Vergütungen an die Werkstätten gezahlt. Das AFöG liegt aktuell bei 52 Euro. 

Ausführliche Infos zur Entgelt- und Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten erhalten Sie auf der Internet-Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM).

REHADAT stellt lediglich die Informationen über die einzelnen WfbM ins Internet. Über die Suche nach den Auftragsarbeiten und Produkten (Siehe Rubrik "Angebot") finden Sie wie in einem Branchenverzeichnis die betreffenden Werkstätten. Wenn Sie eine Werkstatt beauftragen möchten, müssen Sie selbst mit den Werkstätten in Kontakt treten. Bei jedem Werkstätten-Eintrag finden Sie die Kontaktdaten und in der Regel auch konkrete Ansprechpersonen. Auf den Internet-Seiten der Werkstätten können Sie sich noch genauer informieren.

Um die richtige Werkstatt bei der Auftragsvergabe zu finden, können sich Unternehmen auch an die Akquise- und Vertriebspartner der Werkstätten wenden. Die Akquise- und Vertriebspartner der Werkstätten versuchen Ihnen die passende Werkstatt für Ihren Auftrag zu vermitteln.

REHADAT sammelt Informationen für MitarbeiterInnen und BeraterInnen im Behindertenbereich, für betroffene Menschen und ihre Angehörigen, und stellt als Service alle Angaben kostenfrei zur Verfügung.  Da wir einen umfassenden Überblick über die berufliche Teilhabe in Deutschland haben, können wir häufig weiter helfen. Viele Anfragen beziehen sich allerdings auf individuelle Einzelfälle. Dann können wir nur an die Ansprechperson in der für Sie richtigen Institution verweisen.

Das Thema berufliche Inklusion ist sehr komplex. Es gibt viele Experten und Expertinnen beispielsweise bei den Integrationsämtern oder den Integrationsfachdiensten, die für Fragen zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen zum Thema WfbM erhalten Sie bei bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM). Die BAG WfbM ist die bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten.

Informationen in Leichter Sprache zu REHADAT-Werkstätten finden Sie auf der folgenden Seite: