18.08.2025 | 19 Jahre AGG: Meilenstein für Vielfalt und Gleichbehandlung
Seit fast zwei Jahrzehnten gegen Diskriminierung
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Heute feiert es seinen 19. Geburtstag. Das Gesetz schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität und legt so den Grundstein für Chancengleichheit im Berufsleben.
Seit seiner Einführung hat das AGG Unternehmen, Behörden und Institutionen dazu verpflichtet, Barrieren abzubauen und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Zahlreiche Initiativen und Gerichtsentscheidungen zeigen, wie wichtig rechtlicher Schutz für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist.
Obwohl große Forschritte erreicht wurden, bleibt die praktische Umsetzung dennoch eine fortwährende Herausforderung. Der 19. Geburtstag des AGG ist daher nicht nur ein Rückblick, sondern auch ein Impuls, Inklusion und Gleichbehandlung im Arbeitsalltag konsequent weiter zu fördern.
Hier gehts zum AGG bei REHADAT-Recht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mehr Infos zum AGG gibts bei REHADAT-Lexikon: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(Tr)