16.03.2026 | Bis zum 31. März 2026 fällig
Schwerbehindertenanzeige 2025
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, müssen ihre Schwerbehindertenanzeige für das Jahr 2025 spätestens bis zum 31.03.2026 bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.
Ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, muss diese ebenfalls bis spätestens 31. März an das zuständige Integrations- bzw. Inklusionsamt überwiesen werden. Geht die Zahlung erst nach diesem Termin ein, wird ein Säumniszuschlag fällig.
Die schnellste und einfachste Möglichkeit ist der elektronische Versand über die kostenlose Software IW-Elan: www.iw-elan.de.