03.03.2026 | IW-Elan-Newsletter veröffentlicht
Schwerbehindertenanzeige bis 31.03.2026 fällig
Arbeitgeber müssen ihre Schwerbehindertenanzeige 2025 spätestens bis zum 31. März 2026 abgeben. Ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, muss diese ebenfalls bis spätestens 31. März an das zuständige Integrations- bzw. Inklusionsamt überwiesen werden. Geht die Zahlung erst nach diesem Termin ein, wird ein Säumniszuschlag fällig.
Lesen Sie dazu unseren neuen IW-Elan-Newsletter:
- Schwerbehindertenanzeige für 2025 bis zum 31. März 2026 fällig
- Nur bei Aufforderung: Erklärung A abgeben
- GdB von 30 oder 40: Anrechnung möglich?
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