11.01.2023 | Neuer Bericht zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetz (BTHG), in welchem die Eingliederungshilfe in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) als eigenes Leistungsrecht überführt wurde, ist die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in die Praxis umgesetzt.
Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine finalen Aussagen, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden, getroffen werden. Dies formuliert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im umfassenden Bericht über die Umsetzung des BTHG, welches dem Deutschen Bundestag und Bundesrat pflichtgemäß vorgelegt wurde. Neben der COVID-19 Pandemie werden auch anhaltende Aushandlungsprozesse als Begründung dargelegt. Infolgedessen werden Begleit- und Forschungsprojekte, z. B. Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose oder Umsetzungsbegleitung BTHG zum Teil um zwei Jahre verlängert.
Den vollständigen Bericht finden Sie bei REHADAT-Literatur: Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
(Tr)