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16.01.2026 | Sofern die Ausübung der Tätigkeit zu geringerer Vergütung führt

Vergütungsanspruch für Vertrauenspersonen von Menschen mit Schwerbehinderung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil 9 AZR 5/24 klargestellt, dass Vertrauenspersonen von Menschen mit Schwerbehinderung grundsätzlich Anspruch auf eine bestimmte Vergütung haben können, wenn eine geringere Bezahlung sie wegen der Ausübung ihres Amts benachteiligen würde. Ein solcher Anspruch setzt jedoch voraus, dass ohne die Freistellung eine entsprechende höher bewertete Tätigkeit tatsächlich erreichbar gewesen wäre. Da dies im entscheidenden Fall nicht gegeben war, wies das BAG die Revision der Klägerin zurück.

Damit schafft das BAG einen Prüfungsmaßstab, der als Leitlinie für vergleichbare Vergütungskriterien freigestellter Interessensvertretungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung dienen kann.

Hier gehts zum Urteil: 9 AZR 5/24

(Tr)