27.06.2025 | Was sich nun ändert

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28.06.2025 endgültig in Kraft

Dieses Wochenende, genauer am 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um und soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im digitalen und physischen Raum verbessern.

Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, künftig barrierefrei zu gestalten, sodass sie z. B. von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Darunter fallen Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Ticketautomaten sowie Webseiten und Onlineshops von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Die meisten Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Für einige bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch Übergangsfristen bis 2030. Unternehmen haben also noch Zeit, ihre Angebote barrierefrei umzugestalten, müssten jedoch jetzt aktiv werden, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.

 

Das vollständige Gesetz finden Sie bei REHADAT-Recht unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Weitere Informationen finden Sie im REHADAT-Lexikon unter: Lexikon: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Literatur rund um das Thema finden Sie bei REHADAT-Literatur: Barrierefreie Information & Kommunikation ⁠/​ Digitale Barrierefreiheit

Ein zweiseitiges PDF zum Ausdrucken mit allen relevanten Informationen finden Sie in unseren REHADAT-kompakt Ausgaben 06 und 07 aus 2023: Digitale Barrierefreiheit (PDF), Barrierefreie Webseiten (PDF)

 

(TR)