Akquise- und Vertriebsgesellschaften
Um die richtige Werkstatt bei der Auftragsvergabe zu finden, können sich Unternehmen auch an die Akquise- und Vertriebspartner der Werkstätten wenden.
Im Auftrag von anerkannten WfbM sind die Akquise- und Vertriebsgesellschaften für die Akquise und Koordination von Aufträgen, sowie den Vertrieb von WfbM-Produkten zuständig.
Bei der Vergabe von Aufträgen an Zusammenschlüsse anerkannter WfbM gelten die rechtlichen
Voraussetzungen gem. § 223 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX - neue Fassung) –
entsprechend der Verrechnungsmöglichkeit bei den anerkannten WfbM.