Frauenbeauftragte
Zusammenfassung

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Seit 2017 gibt es Frauen-Beauftragte

in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Frauen-Beauftragte sind Frauen mit Behinderungen.

Sie arbeiten als Beschäftigte in einer WfbM.

Und setzen sich für die Rechte von Frauen in der Werkstatt ein.

 

Warum sind Frauen-Beauftragte wichtig?

Frauen erleben oft Benachteiligung.

Das bedeutet:

Frauen werden schlechter behandelt als Männer.

Frauen werden bei der Arbeit schlechter behandelt als Männer.

Frauen verdienen weniger Geld als Männer.

Frauen erleben mehr Gewalt als Männer.

Gewalt gegen Frauen passiert an vielen Orten in Deutschland.

Gewalt passiert auch manchmal in einer WfbM.

Das soll sich ändern!

 

Frauen-Beauftragte machen sich stark für die Frauen!

Jede Werkstatt muss eine Frauen-Beauftragte haben.

So können alle Beschäftigten gut arbeiten. 

Die Frauen-Beauftragte bleibt 4 Jahre im Amt. 

Genau so wie ihre Stellvertreterinnen.

Sie können aber wieder-gewählt werden.

Hört die Frauen-Beauftragte früher auf?

Dann wird die erste Stellvertreterin zur Frauen-Beauftragten.

 

Eine gute Zusammen-Arbeit zwischen der Frauen-Beauftragten 

Und dem Werkstatt-Rat ist sehr wichtig.

Viele Themen sind für den Werkstatt-Rat

Und die Frauen-Beauftragte wichtig.

Die Frauen-Beauftragte hat das Recht,

an Werkstatt-Versammlungen teilzunehmen

Und dort auch zu sprechen.

Die Frauen-Beauftragte und der Werkstatt-Rat

sollen sich gegenseitig unterstützen.

Sie haben oft mit den selben Themen zu tun.

 

Diese Aufgaben hat die Frauen-Beauftragte.

Die Frauen-Beauftragte setzt sich für die Frauen ein.

Sie macht sich stark für ihre Kolleginnen.

Dazu gehören diese 3 Aufgaben:

1. Gleich-Stellung von Frauen und Männern

Das heißt:

Die Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie die Männer. 

2. Arbeit und eine Familie haben sollen zusammen möglich sein.

Das heißt:

Arbeits-Zeiten und Familie sollen gut zusammen passen.

3. Schutz vor Gewalt

Es soll keine Gewalt gegen Frauen geben.

  • Keine körperliche Gewalt
  • Keine sexuelle Gewalt
  • Und keine seelische Gewalt

 

Vernetzung mit anderen Frauen-Beauftragten

Es gibt ein Bundes-Netzwerk im Internet.

Es heißt:

Starke. Frauen. Machen.

Dort können sich die Frauen-Beauftragten informieren.

Frauenbeauftragte sind seit dem 1. Januar 2017 in Werkstätten gesetzlich vorgeschrieben. Jede Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) muss laut der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) eine Frauenbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin haben. Gemeinsam mit dem Werkstattrat werden sie von den weiblichen Beschäftigten im Arbeitsbereich gewählt. Jede Frau kann sich zur Wahl stellen lassen.

Über 730 WfbM gibt es in Deutschland. Dort arbeiten mehr als 130.000 Frauen, die oftmals Unterstützung benötigen, um ihre Rechte durchzusetzen. Daher wurde die WMVO zum 1. Januar 2017 novelliert: Jede Einrichtung muss seitdem eine Frauen-Beauftragte haben. So erhalten Frauen mit Behinderungen in ihren Werkstätten Ansprechpartnerinnen auf Augenhöhe. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frauen mit Behinderungen wesentlich häufiger körperliche und sexuelle Gewalt erleben als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, von besonderer Bedeutung.

Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderungen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt

Im September 2019 wurde der Verein "Starke.Frauen.Machen. - Das Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen" gegründet. Der Verein vertritt die Interessen der rund 1.500 Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in den WfbM. Alle Frauen-Beauftragten aus ganz Deutschland können hier Mitglied werden und sich gemeinsam mit anderen Frauen im Verein über ihre Arbeit als Frauenbeauftragte austauschen.