Werkstatträte
In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat gewählt. Die Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten innerhalb einer WfbM gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Die Werkstatträte bilden in allen 16 Bundesländern Landesarbeitsgemeinschaften, die sich auf Bundesebene zum Verein Werkstatträte Deutschland e. V. zusammengeschlossen haben.
Rechtsgrundlagen
Die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) regelt Art und Umfang der Mitwirkungsrechte des Werkstattrates, seine Zusammensetzung und Amtszeit und die Durchführung der Wahlen zu den Werkstatträten.
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REHADAT erklärt: Werkstattrat
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'Das Thema' Nr, 2 - Info-Zeitung von Werkstatträte Deutschland in Leichter Sprache
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