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Werkstatträte

In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat gewählt. Die Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten innerhalb einer WfbM gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Die Werkstatträte bilden in allen 16 Bundesländern Landesarbeitsgemeinschaften, die sich auf Bundesebene zum Verein Werkstatträte Deutschland e. V. zusammengeschlossen haben.