Werkstatträte
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.

Jede Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

muss einen Werkstatt-Rat haben.

Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Das kurze Wort ist: WMVO

Die WMVO ist ein Gesetz.

 

Der Werkstatt-Rat vertritt die Rechte von den Beschäftigten.

Er wird von den Werkstatt-Beschäftigten gewählt.

Und zwar alle 4 Jahre.

Im Werkstatt-Rat sind mehrere Mitglieder.

Der Werkstatt-Rat hat das Recht:

  • Mit zu entscheiden über Sachen in der Werkstatt
  • Die Interessen von den Werkstatt-Beschäftigten zu vertreten

Deshalb spricht der Werkstatt-Rat mit den Beschäftigten.

Er hört sich ihre Probleme und Sorgen an.

Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung.

Der Werkstatt-Rat soll mit allen Menschen in der Werkstatt

gut zusammen-arbeiten.

 

In dem Verein Werkstatt-Räte Deutschland haben sich

alle Landes-Arbeits-Gemeinschaften von den Werkstatt-Räten zusammen-getan.

Der Verein ist für alle Werkstatt-Räte in Deutschland da.

Das macht Werkstatt-Räte Deutschland:

  • Wir hören auf die Probleme von den Beschäftigten
  • Wir weisen auf Schwierigkeiten in Werkstätten hin
  • Wir sprechen mit Politikern und Verbänden
  • Wir informieren die Menschen über Themen von den Beschäftigten
  • Wir arbeiten in Arbeits-Gruppen
  • Wir halten Reden in der Öffentlichkeit
  • Wir entwickeln Lösungen

In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat gewählt. Die Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten innerhalb einer WfbM gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Die Werkstatträte bilden in allen 16 Bundesländern Landesarbeitsgemeinschaften, die sich auf Bundesebene zum Verein Werkstatträte Deutschland e. V. zusammengeschlossen haben.