Aufbau der Werkstatt für behinderte Menschen
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.

Viele Menschen mit Behinderungen bekommen keine Ausbildungs-

Oder Arbeits-Stelle auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Dann können sie zum Beispiel

eine Qualifizierungs-Maßnahme in einer WfbM machen.

Die Qualifizierungs-Maßnahme findet im Eingangs-Verfahren

Und im Berufs-Bildungs-Bereich von der WfbM statt.

Die Qualifizierungs-Maßnahme dauert meistens 27 Monate.

 

Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:

  • Eingangs-Verfahren
  • Berufs-Bildungs-Bereich
  • Arbeits-Bereich
  • Und Förder- und Betreuungs-Bereich
     

Das Eingangs-Verfahren

Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,

dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.

Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.

Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.


Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:

  • Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
  • Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann.

In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate.

Dann kommt sie in einen anderen Bereich.

 

Der Berufs-Bildungs-Bereich:

Hier können Menschen mit Behinderungen verschiedene Sachen lernen.

Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.

Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich

zum Beispiel:

  • Eine Ausbildung machen können
  • Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
  • Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können 

Im Berufs-Bildungs-Bereich können Menschen mit Behinderungen auch lernen:

  • Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
  • Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
  • Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert

Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.

 

Der Arbeits-Bereich

Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,

die er am besten kann.

Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.

Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,

dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.

Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,

wie er die Arbeit machen kann.

Und für die Arbeit bekommt er Geld.


Der Förder- und Betreuungs-Bereich

Manchmal können Menschen mit Behinderungen nicht in der WfbM arbeiten.

Zum Beispiel:

Weil die Behinderung zu schwer ist.

Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.

Oder sie gehen in die Tages-Förder-Stätte.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Allgemeiner Arbeits-Markt

Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,

wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.

Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

wenn man

  • In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
  • Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet

Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel :

  • einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
  • Und einen festen Lohn

Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt können auch arbeits-los werden.

WfbM-Beschäftigte arbeiten nicht auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Die Arbeits-Plätze in der WfbM werden vom Staat mit Geld unterstützt.

Die WfbM-Beschäftigten erhalten nur ein geringes Entgelt.

Sie sind wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung auf besondere Unterstützung angewiesen? Sie haben im Moment oder in näherer Zukunft keine Chance eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden? Dann haben Sie die Möglichkeit, zunächst einmal an einer berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) teilzunehmen.

Die WfbM hat die Aufgabe, Sie so zu qualifizieren, dass Sie anschließend eine feste Beschäftigung in der Werkstatt oder eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. In der Vergangenheit haben aber nur sehr wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft. Um dies zu ändern, haben viele Werkstätten die Qualität ihrer Bildungsangebote verbessert. Zudem versuchen die Werkstätten geeignete Beschäftigte bei der Suche nach einem passenden Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz noch stärker zu unterstützen.

Die Bildungsmaßnahme findet im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM statt und dauert maximal 27 Monate. Während dieser Maßnahme stehen den behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern soziale und begleitende Fachdienste zur Verfügung. Diese stellen die medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Betreuung der behinderten Beschäftigten sicher.

Im Eingangsverfahren wird geklärt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für die behinderte Person ist. Es wird ein Eingliederungsplan erstellt, der unter anderem Aussagen über die erforderlichen Fördermaßnahmen und die beruflichen Perspektiven enthält.
Dauer: bis zu drei Monate

Die Leistungsdauer kann auf bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn während des Eingangsverfahrens im Einzelfall festgestellt wird, dass eine kürzere Leistungsdauer ausreichend ist. Falls vor dem Eingangsverfahren die Maßnahme 'Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM)' durchgeführt wurde, dauert das Eingangsverfahren ebenfalls nur vier Wochen.
Während des Eingangsverfahrens sind die Beschäftigten kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Als Alternative können die Leistungen im Eingangsverfahren seit dem 1. Januar 2018 auch außerhalb der WfbM ganz oder teilweise bei einem 'anderen Leistungsanbieter" (§ 60 SGB IX) in Anspruch genommen werden.

Der anschließend folgende Berufsbildungsbereich (BBB) gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs, in denen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden (zum Beispiel: Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die unterschiedlichen Arbeitsfelder der WfbM kennen. Sie werden regelmäßig zu ihren Berufswünschen befragt und an den Entscheidungen über ihren individuellen Qualifizierungsweg mit einbezogen.

Die Qualifizierung im BBB findet je nach Konzept und Möglichkeiten der WfbM in einem oder mehreren Tätigkeitsbereichen der Werkstatt statt. Der BBB kann auch ganz oder teilweise auf ausgelagerten Berufsbildungsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes absolviert werden. Dies ist seit dem 1.1.2009 gesetzlich geregelt (Sozialgesetzbuch IX § 219 Absatz 1).
Neben den beruflichen Fähigkeiten, werden im BBB auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert (zum Beispiel das Leistungsvermögen, die Persönlichkeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten).
Dauer: Grund- und Aufbaukurs jeweils zwölf Monate
Während des BBB sind die Beschäftigten kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Als Alternative können die Leistungen im BBB seit dem 1. Januar 2018 auch außerhalb der WfbM ganz oder teilweise bei einem 'anderen Leistungsanbieter" (§ 60 SGB IX) in Anspruch genommen werden.

Personen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben, können seit dem 1. Januar 2020 als Alternative zur WfbM auch die Leistung 'Budget für Ausbildung' wahrnehmen. Mit Hilfe des 'Budgets für Ausbildung' ist auch eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

Wenn nach dem BBB eine Vermittlung in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, erfolgt in der Regel eine Anstellung in dem Arbeitsbereich der Werkstatt.
Die behinderten Beschäftigten erhalten einen Werkstattvertrag und ein monatliches Entgelt und sind kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Die meisten Werkstätten verfügen im Arbeitsbereich über ein breites Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Arbeitsplätze sind individuell gestaltet und den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der Beschäftigten angepasst. Die Tätigkeitsfelder reichen von einfachen Montage- und Verpackungsarbeiten, über Garten- und Landschaftspflege, bis hin zu anspruchsvollen EDV-Dienstleistungen. Viele Werkstätten stellen auch Eigenprodukte (wie zum Beispiel Textilien, Möbel, Holzspielwaren oder Kunstarbeiten) her.

Auch im Arbeitsbereich der WfbM sollen die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden. Wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden wird, ist ein Wechsel jederzeit möglich.
Falls das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt behinderungsbedingt oder betriebsbedingt (zum Beispiel Insolvenz des Unternehmens, Kündigung in der Probezeit) wieder beendet wird, kann man wieder in die WfbM zurückkehren (§ 220 Abs. 3 SGB IX).

Als Alternative können die Leistungen im Arbeitsbereich seit dem 1. Januar 2018 auch außerhalb der WfbM ganz oder teilweise bei einem 'anderen Leistungsanbieter" (§ 60 SGB IX) in Anspruch genommen werden.

Mit Hilfe des Budgets für Arbeit ist auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

Für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt überfordert sind, gibt es in den WfbM häufig spezielle Förder- und Betreuungsbereiche. Einige Werkstätten verfügen auch über Tagesförderstätten. Die schwerbehinderten Menschen erhalten dort eine besonders intensive Begleitung, Förderung und Pflege. Die Vermittlung von Tagesstruktur und lebenspraktischen Fähigkeiten nimmt neben leichten Produktionsarbeiten einen wesentlichen Teil der Arbeit in diesem Bereich ein.