Berufliche Teilqualifizierungen nach § 69 BBiG
Einige WfbM bieten Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4 WVO) hinausgehen. Hierzu zählen 'berufliche Teilqualifizierungen auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe / Qualifzierungsbausteine nach § 69 Berufsbildungsgesetz (BBiG)'.
Es handelt sich dabei um inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden, sogenannte Qualifizierungsbausteine.
Für abgeschlossene Qualifizierungsbausteine erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat. Normalerweise bauen die einzelnen Bausteine nicht aufeinander auf. Sie können unabhängig voneinander absolviert werden. Erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsbausteine verbessern die Chancen der Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt.
Die Teilqualifizierungsmaßnahmen können auf verschiedene Weise durchgeführt werden:
- innerhalb der WfbM
- außerhalb der WfbM in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
- in Zusammenarbeit mit der WfbM und anderen Bildungsanbietern
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Berufliche Bildung in Werkstätten
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen -
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Qualifizierungsbausteine
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Fachstelle Übergange in Ausbildung und Beruf (Überaus), ueberaus.de -
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Berufskarrieren neu denken - Ein Leitfaden zur beruflichen Inklusion durch Qualifizierungsbausteine
Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH und Hofgut Himmelrech gGmbH, PDF | 1,45 MB