Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten
Zusammenfassung

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Das Blinden-Waren-Vertriebs-Gesetz regelte die Herstellung

Und den Vertrieb von Blinden-Waren.

Ein anderes Wort für Vertrieb ist Verkauf.

Blinden-Waren sind zum Beispiel Bürsten und Besen.

Das Blinden-Waren-Vertriebs-Gesetz

wurde im Jahr 2007 aufgehoben.

Die Blinden-Werkstätten haben einen Verband gegründet:

Den Bundes-Verband staatlich anerkannter Blinden-Werkstätten

Diese Blinden-Werkstätten führen ihren Betrieb

weiterhin im Sinne von dem Blinden-Vertriebs-Waren-Gesetz.

Hier können Sie nach diesen Blinden-Werkstätten suchen.

Hier finden Sie alle Blindenwerkstätten, die nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG) staatlich anerkannt sind.

Als rechtliche Grundlage für die Herstellung und den Vertrieb von Blindenwaren dient das BliwaG vom 9.4.1965. Dieses Gesetz und eine zusätzliche erlassene Durchführungsverordnung regelten detailliert, welche Produkte produziert und welche Personen angestellt werden dürfen. Im Jahr 2007 wurde das BliwaG und die Durchführungsverordnung aufgehoben.

Alle Mitglieder des Bundesverbandes staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. haben sich auch nach dem Wegfall des BliwaG und seiner Durchführungsbestimmungen verpflichtet, ihre Betriebe weiterhin im Sinne dieses Gesetzes zu führen und weiterzuentwickeln. 

Werkstätten (23)

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