Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten nach dem ehemaligen Blindenvertriebswarengesetz (BliwaG)
Zusammenfassung

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Das Blinden-Waren-Vertriebs-Gesetz regelte die Herstellung

Und den Vertrieb von Blinden-Waren.

Ein anderes Wort für Vertrieb ist Verkauf.

Blinden-Waren sind zum Beispiel Bürsten und Besen.

Das Blinden-Waren-Vertriebs-Gesetz

wurde im Jahr 2007 aufgehoben.

Die Blinden-Werkstätten haben einen Verband gegründet:

Den Bundes-Verband staatlich anerkannter Blinden-Werkstätten

Diese Blinden-Werkstätten führen ihren Betrieb

weiterhin im Sinne von dem Blinden-Vertriebs-Waren-Gesetz.

Hier können Sie nach diesen Blinden-Werkstätten suchen.

Hier finden Sie alle Blindenwerkstätten, die nach dem ehemaligen Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG) staatlich anerkannt wurden.

Als rechtliche Grundlage für die Herstellung und den Vertrieb von Blindenwaren diente das BliwaG vom 9.4.1965. Dieses Gesetz und eine zusätzliche erlassene Durchführungsverordnung regelten detailliert, welche Produkte produziert und welche Personen angestellt werden durften. Gemäß dem BliwaG wurde den Blindenwerkstätten eine staatliche Anerkennung zu gesprochen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

Im Jahr 2007 wurde das BliwaG und die Durchführungsverordnung aufgehoben. Unter Berücksichtigung der weiteren Einhaltung des ehemaligen BliwaG wurde den existierenden staatlich anerkannten Blindenwerkstätten ein Bestandsschutz eingeräumt. Neue staatliche Anerkennungen werden seitdem nicht mehr erteilt. Der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V.  setzt sich für die Interessen dieser Blindenwerkstätten ein.

Werkstätten (28)

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