WERKSTATTPORTRÄT:
LBZB - Landesbildungszentrum für Blinde Hannover
Zertifiziert nach AZAV
Das Landesbildungszentrum für Blinde nimmt als Fördereinrichtung ganzheitlich soziale (Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII), schulische (Nds. Schulgesetz) und berufsbildende (Berufsbildungsgesetz) Förderaufgaben wahr und deckt als Kompetenzzentrum den spezifischen Förderbedarf blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen vom ersten frühkindlichem Stadium bis zum Eintritt in das Erwerbsleben durch interne und externe Leistungsangebote ab und hält daneben besondere Förderangebote zur Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben spät erblindeter und spät sehbehinderter Menschen vor (§ 112
SGB III). Nach § 35
SGB IX handelt es sich um eine vergleichbare Einrichtung.
1. Schulische Maßnahmen
Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, eine Schulform in Vollzeit zur Berufsorientierung oder zur weiteren Qualifizierung zu besuchen. Zur Verfügung stehen Schulformen in den Berufsfeldern:
- Wirtschaft und Verwaltung sowie
- Ernährung und Hauswirtschaft.
a) Schulformen ohne Eingangsvoraussetzung:
Die Berufseinstiegsschule (BES) bietet zwei Klassen zur Berufsvorbereitung an:
- Klasse 1 dient der Berufsvorbereitung (bislang
BVJ) schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, bei denen ein spezieller Förderbedarf besteht.
- Klasse 2 dient der Berufsvorbereitung (bislang BEK) von Schülerinnen und Schülern, die ihren Hauptschulabschluss erwerben oder verbessern möchten.
Beide Schulformen haben zum Ziel:
- die Schulpflicht zu erfüllen.
- die Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer Berufsfachschule zu verbessern.
b) Schulformen, die den Hauptschulabschluss voraussetzen:
Die Berufsfachschule Wirtschaft (BFS W) wird angeboten in Form:
- der einjährigen Berufsfachschule W mit dem Schwerpunkt Bürodienstleistungen
- der einjährigen Berufsfachschule W - Klasse 2.
Die einjährige BFS W vermittelt neben einer allgemeinen Bildung die berufliche Basisqualifikation des ersten Ausbildungsjahres für Ausbildungen im Bereich Büromanagement, kann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden und ermöglicht - bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser - den Besuch der Klasse 2 der einjährigen BFS W.
Bei erfolgreichem Abschluss der einjährigen BFS W Klasse 2 kann der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
2. Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung
Die folgenden Maßnahmen sind nur in Absprache mit einem Kostenträger
(z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten- und/oder Unfallversicherung) möglich:
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung - Modul 1 (blindentechnischer Zugang zu fachtheoretischen und -praktischen Inhalten aus dem Bereich der
EDV, Vermittlung der Punktschrift, Training der Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fähigkeiten, Kennenlernen
bzw. Erproben spezifischer Hilfsmittel)
- Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung - Modul 1+2 (wie Modul 1 zuzüglich schulisch
bzw. beruflich ausgerichtete Fächer)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
- Eignungsabklärung/Arbeitserprobung)
3. Ausbildungen mit Kammerabschluss
(z. B. IHK,
LWK):
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen. Sie sind nur in Absprache mit einem Kostenträger
(z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten- und/oder Unfallversicherung) möglich.
Das LBZB bietet blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft eine Berufsausbildung zu machen. Die Ausbildung ist unter Einsatz blinden- und sehbehindertenspezifischer Hilfsmittel im dualen System überbetrieblich organisiert.
- Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft
- Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
- Fachpraktikerin/Fachpraktiker Büromanagement
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
DURCHFÜHUNG DER BILDUNGS- UND QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN:
- Die theoretische Ausbildung wird in der Berufsschule am LBZB absolviert.
- Der praktische Anteil findet in speziell dafür ausgestatteten Ausbildungsräumen mit praxisorientierten Arbeitsplätzen am LBZB statt.
PRAKTIKA:
Die Ausbildung wird durch mehrwöchige Praktika in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ergänzt.
SPEZIELLE ANGEBOTE ZUR WEITEREN BERUFLICHEN QUALIFIZIERUNG:
-
EDV für Einsteiger
- International Certification for Digital Literacy (ICDL; früher Europäischer Computerführerschein)
- Bewerbungstraining
- JobAktiv
- KMK-Fremdsprachenzertifikat
Durch den gemeinsamen und individuellen Einsatz von Diagnostik, Beratung, Therapie und Anpassung der Hilfsmittel werden die Teilnehmenden zielgerichtet auf eine Tätigkeit am Arbeitsmarkt vorbereitet. Durch umfassende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit schaffen wir Kontakte zu Praktikumsbetrieben
bzw. möglichen zukünftigen Arbeitgeber und unterstützen somit die Teilnehmenden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen stehen im Mittelpunkt der Beruflichen Bildung/Ausbildung am Landesbildungszentrum für Blinde. Durch spezielle und individuell abgestimmte Fördermaßnahmen und offene, kooperative und motivierende Lehr- und Lernsituationen werden optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung geschaffen.
Im Blickpunkt dabei stehen der Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die sich schnell verändernde Arbeits- und Berufswelt. Mehrwöchige Praktika bei potenziellen Arbeitgebern, die Schaffung von Netzwerken mit Unternehmen, Behörden, Kammern, Schulen und Verbänden sowie die Einbindung von aktuellen Forschungsergebnissen in den Alltag der Ausbildung zählen zu den Grundlagen unserer Arbeit. Dabei arbeiten wir im Interesse der blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Menschen eng mit den Kostenträgern, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, zusammen.
Ansprechpartnerin Reha-Bereich:
Anja Scharnhorst
Telefon: 0511 / 5247-250
A.Scharnhorst@LBZB.de