TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Holz, Bürsten- und Pinselmacherei
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Berufliche Teilqualifizierungen auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe / Qualifizierungsbausteine nach § 69
BBiGAusbildungen mit
IHK-,
HWK- oder anderem Kammerabschluss beim Träger der Werkstatt:
-
HWK-Abschluss
- Fachpraktiker-Ausbildung
- Bürsten- und PinselmacherIn
(Siehe:
https://www.blindenschule-neuwied.de/berufsbildende-schulen/berufsschule-mit-fachrichtung-holz/ausbildung-zum-buersten-und-pinselmacher )
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Ausschließlich innerhalb der WfbM
AUßENARBEITSPLÄTZE und PRAKTIKA in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes können wir momentan nicht anbieten.
In unserer Werkstatt werden
ICF-basierte Instrumente
(z. B. zur Bestimmung des Förderbedarfs / zur Hilfeplanung) eingesetzt.
Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied bietet HauptschülerInnen und Abgängern der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Möglichkeit, innerhalb von drei Ausbildungsjahren die Gesellenprüfung zum Bürsten- und Pinselmacher sowie für den Fachpraktiker für Bürstenherstellung vor der Handwerkskammer abzulegen. Zum Ausbildungsteam gehören neben Werkstattleiter und Vertretung auch SozialarbeiterInnen, FörderschullehrerInnen und RehabilitationslehrerInnen. Wohnmöglichkeiten sind im angrenzenden Internat der Landesschule gegeben.