Caritasverband Hagen e.V.
St. Laurentius-Werkstätte
Zertifiziert nach
DIN EN
ISO 9001
ANZAHL DER BEHINDERTEN BESCHÄFTIGTEN: 572
Die nach § 225
SGB IX anerkannte 'St. Laurentius-Werkstätte für behinderte Menschen' (SLW) und die 'Crela-Werkstätte Hagen' (CWH) sind Einrichtungen des Caritasverbandes Hagen e.V. zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.
Der Rechtsträger
- weiß sich in der Führung der Einrichtung den Zielen der Caritas der „Katholischen Kirche" verpflichtet,
- ist gemeinnützig und
- dem „Deutschen Caritasverband“ angeschlossen.
Die St. Laurentius-Werkstätte für behinderte Menschen mit Crela-Werkstätte Hagen verfügt über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen in den Bereichen maschinelle und manuelle Montage, Metallverarbeitung, maschinelle und manuelle Verpackung, Druck, Gärtnerei, Hauswirtschaft und Konfektionierung.
Sie ist heute mit dem Ziel der Eingliederung in das Arbeits- und Gesellschaftsleben für
ca. 600 behinderte Menschen Ort der Förderung, Hilfestellung und Betreuung. Die Einrichtung ermöglicht es ihnen, sich als tätige Menschen erleben und erfahren zu können.
Die Grundlage unseres Handelns ist das Leitbild des Caritasverbandes. Wir legen Wert darauf, dass sich in der Betreuung der uns anvertrauten Menschen fachliche, theologische, ethische und in der Güte unserer Dienstleistungen und Produkte ökonomische Aspekte wieder finden lassen.
Alle Aktivitäten im Dienstleistungsangebot der Werkstatt orientieren sich an der Werkstättenverordnung und erfüllen deren Anforderungen.
Wir orientieren uns mit unseren Angeboten an der Lebenswelt der Menschen mit Behinderung. Hierbei nehmen wir Rücksicht darauf, dass unsere Kundinnen und Kunden in Beziehungsfeldern, wie Partnerschaft, Familie, kommunalem und (kirchlichem) gemeindlichem Umfeld leben. Uns ist es wichtig diese Beziehungsfelder in unser Hilfsangebot mit einzubringen. Hierbei sind wir bestrebt, die Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderung zu stärken und uns als ihr Anwalt zu verstehen.
Um eine möglichst individuelle, sich an den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung orientierende berufliche Bildung durchführen zu können, hält die St. Laurentius-Werkstätte eine große Zahl verschiedener Arbeitsbereiche vor. Hinzu kommen viele Praktikumsmöglichkeiten in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Notwendige Veränderungen werden zeitnah umgesetzt. Dieses gilt insbesondere für die Umsetzung der Anforderungen der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Weiterhin berücksichtigen wir die Werkstattempfehlungen der
BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Ausführungen des Rententrägers.
Für eine erfolgreiche Integration sind häufig auch Hilfen und Unterstützung aus dem psycho-sozialen Netzwerk vor Ort erforderlich. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in der Arbeit mit den Zielgruppen der lernbehinderten und psychisch behinderten Jugendlichen und Erwachsenen verfügen wir hier nicht nur über umfangreiche Kontakte, sondern prägen dieses Netzwerk entscheidend mit. So bestehen gute Kontakte zu den Fachberatern der Reha-Abteilungen der örtlichen Agenturen für Arbeit sowie zu den psychologischen und medizinischen Diensten der Agenturen.
Da wir die Förderung von Menschen mit Behinderungen ganzheitlich betrachten, werden folgende Einrichtungen der regionalen und ambulanten Netzwerke für Rehabilitation mit wechselnden Schwerpunkten für die Zielgruppen seit vielen Jahren genutzt:
- Integrationsfachdienst
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung in der Region
- Förderschulen
- Gesetzlich bestellte Betreuer / Betreuungsbüros
- Integrationsfirmen
- Träger von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- medizinische und therapeutische Dienste und Einrichtungen
- ambulante und stationäre Wohneinrichtungen
- Mitarbeit in kommunalpolitischen Strukturen
Die Erfordernisse und Erwartungen der interessierten Parteien sind bestimmt, soweit sie für unser Qualitätsmanagementsystem relevant sind, und werden erfüllt.
Berufsbildungsbereich
Zu den Kundinnen und Kunden, die in den Berufsbildungsbereich der St. Laurentius-Werkstätte und Crela aufgenommen werden gehören geistig, körperlich, psychisch, sinnes- und mehrfachbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an anderen Fördermaßnahmen außerhalb der Werkstatt teilnehmen können und die nach dem Ergebnis des Eingangsverfahrens nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Die Aufgaben und Ziele orientieren sich an den Anforderungen der
WVO, des Umsetzungskonzeptes der St. Laurentius-Werkstätte und der AZAV.
Im (in der Regel) zweijährigen Berufsbildungsbereich, der in den werkstattnahen und den arbeitsmarktnahen Bereich geteilt ist, führt die Werkstätte Maßnahmen zur Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben unter Einschluss angemessener Maßnahmen zur Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit durch.
Die Bereiche (werkstattnah oder arbeitsmarktnah) sind wiederum unterteilt in eine tätigkeitsorientierte und eine arbeitsplatzorientierte Qualifizierung (werkstattnaher Bereich) und in eine berufsfeld-orientierte und eine berufsbild-orientierte Qualifizierung (arbeitsmarktnaher Bereich).
Um der Art und Schwere der Behinderung, dem unterschiedlichen Leistungsvermögen, den Entwicklungsmöglichkeiten und der persönlichen Eignung und Neigung Rechnung zu tragen, stellt die Werkstätte ein breites Angebot an verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Kundinnen und Kunden werden individuell gefördert. Das heißt, dass es ihnen nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches möglich ist, einen Arbeitsplatz in der Werkstatt oder einen Außenarbeitsplatz oder einen Arbeitsplatz in einer Integrationsfirma einzunehmen, eine Ausbildung zu starten oder auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz vermittelt zu werden.
Arbeitsbereich
Im Arbeitsbereich werden die Kundinnen und Kunden auf Arbeitsplätzen gefördert, die sich an vergleichbaren Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. Es wird Ihnen ermöglicht, eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung und ein entsprechendes Entgelt zu erzielen. Weiterhin finden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeit statt. Des Weiteren wird der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert. Sowohl im Berufsbildungsbereich, als auch im Arbeitsbereich findet eine qualifizierte Förderplanung statt.
Die Werkstatt bietet den Kundinnen und Kunden, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Beschäftigung im Arbeitsbereich nicht erfüllen können, eine Betreuung in Einrichtungen oder Gruppen an, die der Werkstatt angegliedert sind (Schwerstbehindertenbereich). Die Betreuung und Förderung im Schwerstbehindertenbereich umfasst auch, dass hier wirtschaftlich verwertbare Arbeiten ausgeführt werden können. Aus diesem Grund wird der Schwerstbehindertenbereich auch dem Arbeitsbereich der Werkstätte zugeordnet.
Außenarbeitsplätze
Kundinnen und Kunden, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Persönlichkeit eine arbeitsmarktnahe Förderung im Rahmen einer berufsfeld-orientierten oder berufsbild-orientierten Qualifikation erhalten, können über Praktika auf ausgelagerte Arbeitsplätze vermittelt werden, die ebenfalls zum Arbeitsplatzangebot des Arbeitsbereiches der Werkstätte gehören. Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes bieten aufgrund von Vereinbarungen mit der Werkstätte diese ausgelagerten Arbeitsplätze in ihrem Betrieb an. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze angeboten.