Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle
Anerkannte WfbM
ANZAHL DER BEHINDERTEN BESCHÄFTIGTEN: 320
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Metall, Holz, Verpackung
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN, die über die berufliche Grundqualifizierung im Berufsbildungsbereich (§ 4
WVO) hinausgehen:
Berufliche Teilqualifizierungen auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe / Qualifizierungsbausteine nach § 69
BBiG(Im Bundesland Sachsen-Anhalt erhalten die Absolventen der Berufsbildungsbereiche (
BBB) seit dem Januar 2014 landeseinheitliche Abschlusszertifikate über die erfolgreiche Teilnahme am
BBB und den dort erworbenen Qualifikationen.)
DURCHFÜHRUNG der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:
Ausschließlich innerhalb der WfbM
Extern in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
Anzahl der ausgelagerten Plätze (in externen Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt / Inklusionsfirmen) im Berufsbildungsbereich: 9
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 13 / zeitlich befristet: 6 )
Praktika in externen Betrieben
Kooperationsbeziehungen zum Ausbildungszentrum für Bauberufe (ABZ), der Brauerei Wippra, Porta Möbellager, IKEA, Pumpenwerke, Drogeriemarkt Kette Roßmann, Inklusionsfirma I & A
In unserer Werkstatt werden
ICF-basierte Instrumente (
z.B. zur Bestimmung des Förderbedarfs / zur Hilfeplanung) eingesetzt.
Nach § 136
SGB IX ist die Werkstatt eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle betreuen und fördern vorrangig geistig- und mehrfachbehinderte Menschen und erhielten erstmalig 1990 eine Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen. Im Oktober 1998 eröffnete die Lebenshilfe e.V. Halle einen Werkstattneubau mit 180 Plätzen. In dieser Werkstatt arbeiten die Wäscherei, die Hauswirtschaft, neun weitere Arbeitsbereiche und ein Berufsbildungsbereich.
Die ehemalige Hauptwerkstatt blieb nach Eröffnung des Neubaus als Beschäftigungsstelle erhalten. Hier befinden sich unsere Fördergruppen für schwerstmehrfach behinderte Menschen, die aufgrund ihrer schweren Behinderung nicht in einem Arbeitsbereich beschäftigt werden können und eine entsprechende Förderung im lebenspraktischen Bereich erhalten, drei Garten- und Landschaftspflegegruppen und eine Leichtmontagegruppe.
Eine zweite Beschäftigungstelle wurde im Oktober 2003 eröffnet. Dort befinden sich der Berufsbildungsbereich mit 3 Gruppen und 4 Montage/Verpackungsgruppen.
In den Saale-Werkstätten werden folgende Arbeitsbereiche angeboten:
Metallbearbeitung, Montage/Verpackung, Elektromontage, Receivermontage, Lattenrostmontage/Holzbearbeitung, Wäscherei, Landschaftspflege, Hauswirtschaft
Aus dem Erlös der von den behinderten Menschen geleisteten Arbeit wird das Arbeitsentgelt (Lohn) gezahlt. Zusätzlich erhalten sie ein Arbeitsförderungsgeld, das vom Land finanziert wird.
In den Arbeitsgruppen werden im Durchschnitt 12 behinderte Mitarbeiter von einem(r) GruppenleiterIn angeleitet und gefördert. Die GruppenleiterInnen müssen eine handwerkliche Berufsausbildung mit Sonderpädagogik vorweisen können. Im Berufsbildungsbereich entfallen auf eine(n) GruppenleiterIn 6 behinderte Mitarbeiter. In der Werkstatt können alle Aufnahme finden, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage sind, auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Hierbei spielt die Art der Behinderung keine Rolle.
Vorraussetzung für die Aufnahme in die Werkstatt ist jedoch, dass eine Kostenzusage durch einen Kostenträger, wie überörtlicher Träger der Sozialhilfe (Landesverwaltungsamt), der Agentur für Arbeit, der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt-Thüringen oder einem anderen Versicherungsträger, der Werkstatt vorliegt. Die Aufnahme wird dann durch die Vertreter der Kostenträger und der Werkstatt im Fachausschuss beschlossen. Mit dieser Kostenzusage werden, durch einen individuell ausgehandelten Pflegesatz, alle wesentlichen Kosten einer Werkstatt, wie Personalkosten und fast alle Sachkosten gedeckt.
Zur psychologischen, sozialen, medizinischen und sportlichen Betreuung der behinderten Mitarbeiter und zur Beratung ihrer Angehörigen und Betreuer stehen erfahrene Fachleute wie Diplom-Psychologen, Sozialarbeiter/-pädagogen, Ärzte, Ergotherapeuten und Sporttherapeuten als "Sozialer Dienst
bzw. Begleitende Maßnahme" zur Verfügung. Die begleitenden Maßnahmen sollen den behinderten Mitarbeitern dazu dienen, ihr Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken und die Chance weiter zu erhöhen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie stützen und fördern zugleich die im Arbeitsleben angestrebte Integration der behinderten Mitarbeiter durch: Einzelförderung, Sport- und Gymnastik, allgemeine Freizeitgestaltung, gemeinsame Feiern, Ausflüge und Besichtigungen und Ferienmaßnahmen.
Die Interessen der behinderten Mitarbeiter werden von einem aus den eigenen Reihen gewählten Werkstattrat vertreten.
Vorteile für Auftraggeber
Auftraggeber haben die Möglichkeit (laut § 140
SGB IX) 50% unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen. Außerdem darf die Werkstatt nur 7% Mehrwertsteuer auf ihre gefertigten Produkte erheben.