DIAKONIEWERKSTÄTTEN Rhein-Neckar
Zertifiziert nach
DIN EN
ISO 9001:2015, AZAV
Anzahl der behinderten Beschäftigten:
ca. 880
TÄTIGKEITSFELDER IM BERUFSBILDUNGSBEREICH:
Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Industriemontage/Verpackung, Hauswirtschaft/Kreative Gestaltung, Elektronikschrott-Recycling, Landschaftspflege
BILDUNGS- und QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN inclusive Hauszeugnisse und Zertifikate
Im Bundesland Baden-Württemberg erhalten die Absolventen der Berufsbildungsbereiche (
BBB) seit dem Januar 2015 landeseinheitliche Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme am
BBB und den dort erworbenen Qualifikationen.
AUßENARBEITSPLÄTZE in externen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind vorhanden:
Ausgelagerte Einzelarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 12 / zeitlich befristet: - )
Ausgelagerte Arbeitsgruppenarbeitsplätze (Anzahl der Plätze: dauerhaft: 90 / zeitlich befristet: - )
Arbeitstraining: Fortbildungen, Schulungen, Projekttage, Zusammenarbeit mit dem
IFD, Individuelle Qualifizierungen, Erprobungspraktika, Langszeitpraktika, Vermittlung
WEITERE ARBEITSMARKTNAHE DIENSTLEISTUNGEN UNSERES TRÄGERS:
Unterstützte Beschäftigung (Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung / InBeQ) für die DRV oder über Persönliches Budget
Die Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar betreiben drei Werkstätten in Mannheim -Neckarau, -Vogelstang, -Mallau sowie zwei in Weinheim und fünf FuB-Zentren in Mannheim und Weinheim. Wir beschäftigen und fördern
ca. 880 erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Ein vielfältiges Angebot an geeigneten Arbeitsplätzen ermöglicht jedem Menschen, unabhängig von der Schwere seiner Behinderung, sich in Arbeit zu verwirklichen. Die individuellen Begabungen und Fähigkeiten werden dabei stets mit den Anforderungen der Tätigkeiten in Einklang gebracht, um die Leistungsfähigkeit optimal zu entfalten.
Die Werkstätten verfügen über einen modernen Maschinenpark und arbeiten mit namhaften Firmen aus dem Rhein-Neckar-Raum und europaweit zusammen. Auftragsvergaben können anteilig auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223
SGB IX).